Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Zimmerpreise enthalten die Übernachtung pro Zimmer inkl. Frühstück, die gesetzliche MwSt. und die Nutzung unseres Wellnessbereiches.

Am Anreisetag stehen Ihnen die Zimmer ab 14 Uhr zur Verfügung.
Am Abreisetag bitten wir Sie, die Zimmer bis 11 Uhr zu räumen.

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag:

Herausgegeben von der Fachgruppe Hotels und Verwandte Betriebe im deutschen Hotel- und Gaststättenverband e. V. (DEHOGA)

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  3. Der Gastwirt (Hotelier) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
  4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der von Gastwirt ersparten Aufwendungen (Vergütung bei Buchung mit Frühstück = 20 %).
    1. Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
    2. Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen. Preisänderungen bei Mehrwertsteueränderungen vorbehalten.

Stornierung

Im Falle der Absage einer fest vereinbarten Zimmerbuchung können wir auf die Zusendung einer Ausfallrechnung nur verzichten, wenn es uns gelingt, das Zimmer für den gesamten Zeitraum Ihrer ursprünglichen Buchung weiter zu vermitteln.

Die Stornogebühren betragen 12 Wochen vor Anreise 50 % und ab 8 Wochen vor Anreise 80 %.

Auch bei der Verschiebung des Anreise- oder Abreisetages sowie Krankheit werden die entstehenden Kosten für Übernachtung/Frühstück berechnet (gemäß Empfehlungen der Fachgruppe im DEHOGA).

Streitbeilegungsverfahren

Der Unternehmer verpflichtet sich nicht, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.